Richtlinie für die Hege und Bejagung des Rehwildes in Schleswig-Holstein

Erlaß des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten vom 15. August 1996

Das Rehwild ist eine Wildart, die trotz des geringen Waldanteils in Schleswig-Holstein nahezu flächendeckend verbreitet ist. Entsprechend groß ist die jagdliche Bedeutung.

1. Ziele

Ziel der Rehwildhege ist die Erhaltung und Entwicklung ökologisch und wildbiologisch vertretbarer sowie jagdlich nachhaltig nutzbarer Bestände. Bei der Hege und Bejagung des Rehwildes sind gesicherte Erkenntnisse der Ökosystem- und Wildtierforschung zu berücksichtigen.

Die Waldarmut in Schleswig-Holstein führt im Winter zu einer Konzentration des Rehwildes im Walde. Dem kann durch die Schaffung von Äsungs-, Deckungs- und Ruhebereichen in der freien Landschaft entgegengewirkt werden. Im Walde wirkt sich die Verbesserung der natürlichen Äsungs- und Deckungsverhältnisse durch einen naturnahen Waldbau vorteilhaft für das Rehwild und die Vegetation aus. Ziel der Hege und Bejagung des Rehwildes soll es auch sein, die Verjüngung der Hauptbaumarten in größeren Wäldern in der Regel ohne Zäunung o. ä. zu ermöglichen.

2. Fütterung

Eine Fütterung des Rehwildes ist unter den klimatischen Verhältnissen in Schleswig-Holstein normalerweise nicht erforderlich.

3. Altersstufen und Klassen

Der Abschussplanung sind folgende Altersstufen und Klassen zugrundezulegen:

a) Männliches Rehwild

Altersstufen Klassen
Bockkitze bis 1jährig Jugendklasse I
Jährlinge 1 jährig "
Rehböcke 2jährig u. älter Altersklasse II

b) Weibliches Rehwild
Altersstufen Klassen
Rickenkitze bis 1jährig Jugendklasse
Schmalrehe 1 jährig "
Ricken 2jährig u. älter Altersklasse


4. Abschussplanung

Grundlage für die Bejagung des Rehwildes ist der gesetzlich vorgeschriebene Abschussplan, der zu erfüllen ist. Bei Nichterfüllung haben die Jagdbehörden die Möglichkeit, im folgenden Jahr den entsprechenden Abschussanteil dem Abschusssoll aufzuschlagen oder in Nachbarrevieren freizugeben.

Die Festsetzung einer Zielwilddichte für Rehwild ist nicht möglich, da sich der vorhandene Bestand nur unzureichend erfassen lässt.

Als Weiser für die Bestandshöhe und den festzusetzenden Abschuss sollen herangezogen werden:

a) getätigte Abschüsse der Vorjahre als Zeitreihe, b) Anteil von Fallwild,

c) Zustand des Wildes
- Körpergewichte
- Krankheiten und Parasiten
- Knopfböcke

d) Zustand der Vegetation, insbesondere im Walde,

e) Schätzung der Bestandshöhe.

Zur Erfassung und Darstellung der Verbisssituation im Walde ist die Forstbehörde hinzuzuziehen. Dieser ist Gelegenheit zu geben, der Jagdbehörde und dem Jagdbeirat den Vegetationszustand zu demonstrieren und zu erläutern.

Es kann in Schleswig-Holstein von einem jagdlich nutzbaren Zuwachs von 100-150 % der im Frühjahr vorhandenen Ricken und Schmalrehe ausgegangen werden. Es ist ein Geschlechterverhältnis von 1: 1 für den Gesamtbestand anzustreben. Sofern ein Überhang an weiblichem Rehwild vorhanden ist, muss dieser zur Verringerung der Zuwachsrate gezielt abgebaut werden.

5. Aufteilung des Abschusses

Bei einem angenommenen Geschlechterverhältnis von 1:1 ist der Abschuss wie folgt aufzuteilen:

a) Männliches Rehwild
Bockkitze Jugendklasse ca. 50 %
Jährlinge 2jährige und ältere Rehböcke
Altersklasse ca. 50 %

b) Weibliches Rehwild
Rickenkitze
Schmalrehe Jugendklasse ca. 60 %
Ricken Altersklasse ca. 40 %

Durch diese Abschussverteilung wird ein ausgewogener Altersaufbau gefördert. Verkehrsfallwild ist beim Altersaufbau zu berücksichtigen jedoch nicht auf das Abschusssoll anzurechnen.

6. Durchführung des Abschusses

Die Bejagung ist für das Wild so störungsarm wie möglich zu gestalten. Für die Abschussdurchführung sollen intervallartig die Zeiträume genutzt werden, in denen das Rehwild besonders aktiv ist.

In deckungsarmen Revieren soll mit dem Abschuss des weiblichen Rehwildes am 1. September begonnen werden. Bis zum 15. Oktober soll hier der Abschuss im wesentlichen durchgeführt sein.

Für Waldreviere bieten sich alle Arten der Gemeinschaftsjagd (Gemeinschaftsansitz, Ansitzdrückjagd, Stöberjagd) an. Der Rehwildabschuss soll nach Möglichkeit am 31. Dezember vollständig erfüllt sein.

7. Kontrolle des Abschusses

Eine vollzählige und richtige Erfassung der Jahresstrecke einschließlich des Fallwildes nach Geschlecht, Altersstufen und Klassen ist Voraussetzung für die Überwachung der Bestandsentwicklung und bildet eine wichtige Grundlage für die Abschussplanung in den Folgejahren.

8. Hegeschau

Die Jagdbehörden können Trophäen- und Hegeschauen für Rehwild anordnen. Sie sollen so gestaltet werden, daß die Abschuss- und Bestandsentwicklung des männlichen und weiblichen Wildes dargestellt und die Abschussweiser in einer Hegeschau erläutert werden. Gehörne sind zusammen mit Unterkiefer zu präsentieren, um die Altersgliederung des Abschusses einschätzen zu können.

9. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 01.04.1997 in Kraft. Das beigefügte Abschussplanformular ist Bestandteil der Richtlinie. Die „Richtlinie über die Abschussregelung beim Rehwild in Schleswig-Holstein“ (Erlass des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 09.021976) verliert zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.